Multinorm

Normen

EN 13688 - Schutzkleidung – Allgemeine Anforderungen

Spezifiziert generelle Anforderungen der Bekleidung hinsichtlich Ergonomie, Unbedenklichkeit, Größendeklarierung, Lebensdauer, Kompatibilität und Beschriftung sowie der Informationen, die mit der Bekleidung zur Verfügung gestellt werden muss.


EN 340 - Schutzkleidung – Allgemeine Anforderungen

Spezifiziert generelle Anforderungen der Bekleidung hinsichtlich Ergonomie, Unbedenklichkeit, Größendeklarierung, Lebensdauer, Kompatibilität und Beschriftung sowie der Informationen, die mit der Bekleidung zur Verfügung gestellt werden muss.


EN 343 - Schutzkleidung – Schutz gegen Regen

Definiert die Anforderungen für Bekleidung zum Schutz vor Regen. Dafür wird die Wasserdichtheit und die Atmungsaktivität ermittelt und in drei Klassen eingeteilt, von denen 3 die höchste Stufe ist:

Wasserdichtheit:

Klasse 1: -
Klasse 2: > 800 mmH2O (misst die Höhe des Wasserdrucks)
Klasse 3: > 1300 mmH2O (misst die Höhe des Wasserdrucks)

Atmungsaktivität:

Klasse 1: Ret: > 150 (gibt an welchen Widerstand Wasserdampf überwinden muss, um nach außen abgegeben zu werden)
Klasse 2: Ret: 20 - 149 (gibt an welchen Widerstand Wasserdampf überwinden muss, um nach außen abgegeben zu werden)
Klasse 3: Ret: 1 - 19 (gibt an welchen Widerstand Wasserdampf überwinden muss, um nach außen abgegeben zu werden)


EN ISO 11611 - Schutzkleidung für Schweißen und verwandte Verfahren

Beim Schweißen und dazu verwandten Verfahren schützt Bekleidung, die diese Anforderungen erfüllt, gegen kleine Spritzer, kurzer Kontakt mit Flammen, strahlende Hitze von Lichtbögen und Schweißperlen sowie begrenzten elektrischen Ladungen.


EN 531 - Schutzkleidung – Kleidung zum Schutz gegen Hitze und Flammen

Bei kurzem Kontakt mit Flammen und mindestens einer Art von Hitze, ist Kleidung geeignet, die nach dieser europäischen Norm geprüft wurde. Unterschieden wird dabei zwischen folgenden Hitzearten:
Begrenzte Flammenausbreitung: A
Schutz vor Konvektionshitze: B1 – B5
Schutz vor Strahlungshitze: C1 – C4
Schutz gegen flüssiges Eisen: E1 = 60g – 120g
E2 = 121g – 200g
E3 >= 201g
Mittlerweile wurde die EN 531 durch die EN ISO 11612 ersetzt.


EN ISO 11612 - Schutzkleidung – Kleidung zum Schutz gegen Hitze und Flammen

Bei kurzem Kontakt mit Flammen und mindestens einer Art von Hitze, ist Kleidung geeignet, die nach dieser europäischen Norm geprüft wurde. Der Schutz vor Hitze wird dabei zwischen folgenden Hitzearten unterschieden:
Begrenzte Flammenausbreitung: A
Konvektionshitze: B1 – B3
Strahlungshitze: C1 – C4
Flüssige Aluminiumspritzer: D1 – D3
Flüssige Eisenspritzer: E1 – E3
Kontakthitze: F1 – F3


EN 61482-1-2 - Schutzkleidung gegen thermische Gefahren eines Lichtbogens

Arbeiten in der Nähe von unter Spannung stehenden Teilen und elektrotechnische Arbeiten bergen die Gefahr von Störlichtbögen. Schutzbekleidung nach dieser Norm verringert die thermische Gefahr durch diese Störlichtbögen. Der Schutz vor elektrischen Schlägen ist jedoch nicht abgedeckt.


EN 1149 - Schutzkleidung – Elektrostatische Eigenschaften

beschreibt die Anforderungen an elektrisch leitfähige Bekleidung. Diese Bekleidung ist geerdet, zum Beispiel durch Kombination mit leitfähigen Schuhen, reduziert die Bildung von Funken und somit auch die Explosionsgefahr. Die Norm selber teilt sich in mehrere Teile auf:

EN 1149-1
Bekleidung nach Teil 1 leitet die elektrostatische Ladung ab.
EN 1149-2
Bekleidung nach Teil 2 wurde auf seinen elektrischen Widerstand hin geprüft.
EN 1149-3
Bekleidung nach Teil 3 gibt die elektrostatische Ladung an die Luft ab.
EN 1149-5
Bekleidung nach Teil 5 unterliegt Anforderungen an Materialen und Kontruktion, die als ein Teil eines vollständig geerdeten Systems verwendet werden können.


EN 13034 - Schutzkleidung gegen flüssige Chemikalien

Spezifiziert die Anforderungen an flüssigkeitsdichte oder begrenzt eingesetzte Chemikalienschutzkleidung. Diese Bekleidung schützt vor leichten Spritzern und Aerosolen (z.B. durch Sprays) von Chemikalien, deren Wirkung als geringes Risiko eingestuft wird. Im Falle einer Kontamination der Schutzkleidung bleibt dem Träger dadurch ausreichend Zeit um geeignete Schutzmaßnahmen zu ergreifen. Der Schutz dieser Bekleidung ist also eingeschränkt (Typ 6).